
Ihr Vermögen. Ihre Familie. Ihre Interessen.
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Ich unterstütze Sie!
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Scheidung & Trennung – Ihre Interessen im Fokus
Trennungen und Scheidungen sind oft emotional belastend – und zugleich rechtlich wie wirtschaftlich weitreichend. Ich begleite Sie in dieser sensiblen Phase mit Klarheit, Erfahrung und dem Blick für das Wesentliche.
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Vermögensausgleich:
Faire und rechtssichere Aufteilung von Vermögenswerten, Immobilien und Beteiligungen – auch bei komplexen Vermögensstrukturen. -
Versorgungsausgleich:
Klärung und Gestaltung des Ausgleichs von Renten- und Versorgungsanwartschaften – individuell und unter Berücksichtigung Ihrer langfristigen Absicherung. -
Scheidungsfolgenvereinbarung:
Gestaltung maßgeschneiderter Vereinbarungen zur Regelung aller mit der Scheidung verbundenen Fragen – von Unterhalt über Sorgerecht bis zur Vermögensaufteilung. -
Unternehmerscheidung:
Spezialisierte Beratung bei Trennungen mit unternehmerischem oder gesellschaftsrechtlichem Bezug – zur Sicherung von Unternehmenswerten und Strukturen. -
Trennungsjahr:
Rechtliche Begleitung während der Trennungszeit – inklusive Klärung von Unterhaltsansprüchen, Umgangsregelungen und sonstigen akuten Fragen.
Unterhalt – fair, rechtssicher und vorausschauend geregelt
Unterhaltsfragen betreffen nicht nur die finanzielle Zukunft – sie berühren auch Verantwortung, Gerechtigkeit und oft komplexe Lebenssituationen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen – fundiert, diskret und mit Weitblick.
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Kindesunterhalt:
Ermittlung und Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen gegenüber minderjährigen und volljährigen Kindern – unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Einkommensverhältnisse. -
Düsseldorfer Tabelle:
Anwendung und Auslegung der Düsseldorfer Tabelle – inklusive Berücksichtigung von Sonder- und Mehrbedarf sowie möglicher Abweichungen im Einzelfall. -
Ehegattenunterhalt:
Prüfung und Gestaltung von Unterhaltsregelungen zwischen Ehepartnern – während der Trennung und nach der Scheidung. -
Betreuungsunterhalt:
Durchsetzung oder Abwehr von Unterhalt wegen Kindesbetreuung – auch außerhalb der klassischen Rollenverteilung. -
Elternunterhalt:
Beratung und Vertretung bei Unterhaltsansprüchen gegenüber erwachsenen Kindern – insbesondere bei Pflegeheimkosten oder im Rahmen des Sozialregresses.
Sorgerecht – Verantwortung mit Klarheit gestalten
Sorgerechtsfragen erfordern neben juristischem Fachwissen besonderes Feingefühl – denn im Mittelpunkt steht immer das Wohl des Kindes. Ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck und Umsicht, wenn es um elterliche Entscheidungsrechte, Aufenthaltsbestimmung oder den Schutz vor unrechtmäßigen Eingriffen geht.
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Aufenthaltsbestimmungsrecht:
Klärung, wer über den Wohnort und Lebensmittelpunkt des Kindes entscheidet – bei Uneinigkeit oder Trennung der Eltern. -
Vollmachten und Vertretungsregelungen:
Beratung zur rechtssicheren Ausgestaltung von Vollmachten bei gemeinsamen Sorgeberechtigten oder im Notfall. -
Entscheidungen zu Schule, Kita und Gesundheit:
Unterstützung bei Konflikten über Bildungswege, ärztliche Eingriffe oder Betreuungsformen – immer mit Blick auf das Kindeswohl. -
Sorgerechtsverfügung:
Vorsorgeregelungen für den Fall, dass Eltern versterben oder ausfallen – wer soll sich dann um das Kind kümmern? -
Herausgabe des Kindes / Kindesentführung:
Schnelle rechtliche Maßnahmen bei widerrechtlichem Zurückhalten oder Verbringen des Kindes – auch im internationalen Kontext.
Umgangsrecht – tragfähige Lösungen für Eltern und Kinder
Das Umgangsrecht regelt nicht nur Besuchszeiten – es ist entscheidend für die emotionale Bindung zwischen Eltern und Kind. Ob klassische Besuchsregelung oder gleichberechtigtes Wechselmodell: Ich berate und vertrete Sie bei der Gestaltung und Durchsetzung individueller Umgangsvereinbarungen – mit dem Ziel, praktikable und kindgerechte Lösungen zu finden.
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Wechselmodell:
Beratung zur Einführung oder Ablehnung des paritätischen Wechselmodells – rechtlich fundiert und praxisnah. -
Residenzmodell:
Gestaltung von Umgangsregelungen beim festen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil – mit klaren Absprachen zu Zeiten und Abläufen. -
Umgang & Unterhalt:
Klärung der Wechselwirkungen zwischen Umgangszeiten und Unterhaltsansprüchen – inklusive Anpassungen bei verändertem Betreuungsumfang. -
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt:
Begleitung in Gesprächen mit dem Jugendamt, bei begleiteten Umgängen oder Vermittlungsversuchen – immer mit dem Ziel, eine tragfähige Lösung im Sinne des Kindes zu erreichen
Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern Ausdruck von Verantwortung – besonders, wenn Vermögenswerte, Immobilien oder unternehmerische Beteiligungen im Spiel sind. Ich berate Sie diskret und vorausschauend bei der rechtssicheren Gestaltung von Eheverträgen – individuell abgestimmt auf Ihre Lebensrealität.
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Vermögensschutz:
Schutz privater und unternehmerischer Vermögenswerte – durch gezielte Regelungen zu Zugewinn, Güterstand und Vermögensaufteilung. -
Wirksamkeit und Sittenwidrigkeit:
Prüfung bestehender Eheverträge auf rechtliche Wirksamkeit, AGB-rechtliche Angemessenheit und mögliche Sittenwidrigkeit. -
Ausschluss des Unternehmens aus dem Zugewinnausgleich:
Spezialisierte Beratung für Unternehmer, Selbstständige und Gesellschafter – zur Absicherung der Unternehmenssubstanz im Trennungsfall. -
Rechtswahl bei internationalem Bezug:
Gestaltung von Eheverträgen unter Einbeziehung ausländischen Rechts – unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Regelungen. -
Immobilien und Ehe:
Regelungen zur Aufteilung, Bewertung oder Absicherung von Immobilien – ob im Privat- oder Betriebsvermögen.
Familiengericht & Vertretung – Ihre Stimme im Verfahren
Wenn familiäre Konflikte vor Gericht landen, braucht es nicht nur rechtliches Know-how – sondern eine klare Strategie, Verhandlungsgeschick und ein sicheres Auftreten vor Gericht. Ich vertrete Ihre Interessen konsequent, lösungsorientiert und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.
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Einstweilige Verfügung / Anordnung:
Rasches Handeln bei akuten Konflikten – etwa bei Gewaltschutz, Umgang, Aufenthaltsbestimmung oder Herausgabe des Kindes. -
Scheidungstermin:
Umfassende Vorbereitung und persönliche Begleitung bei Ihrem Scheidungstermin – mit dem Ziel, Klarheit und Rechtsfrieden herzustellen. -
Verfahrensbeistand („Anwalt des Kindes“):
Beratung im Umgang mit dem Verfahrensbeistand – etwa bei Anhörungen oder im Rahmen des Umgangs- oder Sorgerechtsstreits. -
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt:
Juristische Begleitung bei Gesprächen, Einschätzungen und Stellungnahmen des Jugendamts – insbesondere bei Kindeswohlprüfungen. -
Beschwerde / Rechtsmittel:
Einlegen und begründen von Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen – fundiert und fristgerecht.