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Ihr Vermögen. Ihre Familie. Ihre Interessen.

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Ich unterstütze Sie!

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Scheidung & Trennung – Ihre Interessen im Fokus

Trennungen und Scheidungen sind oft emotional belastend – und zugleich rechtlich wie wirtschaftlich weitreichend. Ich begleite Sie in dieser sensiblen Phase mit Klarheit, Erfahrung und dem Blick für das Wesentliche.

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  • Vermögensausgleich:
    Faire und rechtssichere Aufteilung von Vermögenswerten, Immobilien und Beteiligungen – auch bei komplexen Vermögensstrukturen.

  • Versorgungsausgleich:
    Klärung und Gestaltung des Ausgleichs von Renten- und Versorgungsanwartschaften – individuell und unter Berücksichtigung Ihrer langfristigen Absicherung.

  • Scheidungsfolgenvereinbarung:
    Gestaltung maßgeschneiderter Vereinbarungen zur Regelung aller mit der Scheidung verbundenen Fragen – von Unterhalt über Sorgerecht bis zur Vermögensaufteilung.

  • Unternehmerscheidung:
    Spezialisierte Beratung bei Trennungen mit unternehmerischem oder gesellschaftsrechtlichem Bezug – zur Sicherung von Unternehmenswerten und Strukturen.

  • Trennungsjahr:
    Rechtliche Begleitung während der Trennungszeit – inklusive Klärung von Unterhaltsansprüchen, Umgangsregelungen und sonstigen akuten Fragen.

 

Unterhalt – fair, rechtssicher und vorausschauend geregelt

Unterhaltsfragen betreffen nicht nur die finanzielle Zukunft – sie berühren auch Verantwortung, Gerechtigkeit und oft komplexe Lebenssituationen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen – fundiert, diskret und mit Weitblick.

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  • Kindesunterhalt:
    Ermittlung und Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen gegenüber minderjährigen und volljährigen Kindern – unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Einkommensverhältnisse.

  • Düsseldorfer Tabelle:
    Anwendung und Auslegung der Düsseldorfer Tabelle – inklusive Berücksichtigung von Sonder- und Mehrbedarf sowie möglicher Abweichungen im Einzelfall.

  • Ehegattenunterhalt:
    Prüfung und Gestaltung von Unterhaltsregelungen zwischen Ehepartnern – während der Trennung und nach der Scheidung.

  • Betreuungsunterhalt:
    Durchsetzung oder Abwehr von Unterhalt wegen Kindesbetreuung – auch außerhalb der klassischen Rollenverteilung.

  • Elternunterhalt:
    Beratung und Vertretung bei Unterhaltsansprüchen gegenüber erwachsenen Kindern – insbesondere bei Pflegeheimkosten oder im Rahmen des Sozialregresses.

 

Sorgerecht – Verantwortung mit Klarheit gestalten

Sorgerechtsfragen erfordern neben juristischem Fachwissen besonderes Feingefühl – denn im Mittelpunkt steht immer das Wohl des Kindes. Ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck und Umsicht, wenn es um elterliche Entscheidungsrechte, Aufenthaltsbestimmung oder den Schutz vor unrechtmäßigen Eingriffen geht.

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  • Aufenthaltsbestimmungsrecht:
    Klärung, wer über den Wohnort und Lebensmittelpunkt des Kindes entscheidet – bei Uneinigkeit oder Trennung der Eltern.

  • Vollmachten und Vertretungsregelungen:
    Beratung zur rechtssicheren Ausgestaltung von Vollmachten bei gemeinsamen Sorgeberechtigten oder im Notfall.

  • Entscheidungen zu Schule, Kita und Gesundheit:
    Unterstützung bei Konflikten über Bildungswege, ärztliche Eingriffe oder Betreuungsformen – immer mit Blick auf das Kindeswohl.

  • Sorgerechtsverfügung:
    Vorsorgeregelungen für den Fall, dass Eltern versterben oder ausfallen – wer soll sich dann um das Kind kümmern?

  • Herausgabe des Kindes / Kindesentführung:
    Schnelle rechtliche Maßnahmen bei widerrechtlichem Zurückhalten oder Verbringen des Kindes – auch im internationalen Kontext.

 

Umgangsrecht – tragfähige Lösungen für Eltern und Kinder

Das Umgangsrecht regelt nicht nur Besuchszeiten – es ist entscheidend für die emotionale Bindung zwischen Eltern und Kind. Ob klassische Besuchsregelung oder gleichberechtigtes Wechselmodell: Ich berate und vertrete Sie bei der Gestaltung und Durchsetzung individueller Umgangsvereinbarungen – mit dem Ziel, praktikable und kindgerechte Lösungen zu finden.

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  • Wechselmodell:
    Beratung zur Einführung oder Ablehnung des paritätischen Wechselmodells – rechtlich fundiert und praxisnah.

  • Residenzmodell:
    Gestaltung von Umgangsregelungen beim festen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil – mit klaren Absprachen zu Zeiten und Abläufen.

  • Umgang & Unterhalt:
    Klärung der Wechselwirkungen zwischen Umgangszeiten und Unterhaltsansprüchen – inklusive Anpassungen bei verändertem Betreuungsumfang.

  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt:
    Begleitung in Gesprächen mit dem Jugendamt, bei begleiteten Umgängen oder Vermittlungsversuchen – immer mit dem Ziel, eine tragfähige Lösung im Sinne des Kindes zu erreichen

 

Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern Ausdruck von Verantwortung – besonders, wenn Vermögenswerte, Immobilien oder unternehmerische Beteiligungen im Spiel sind. Ich berate Sie diskret und vorausschauend bei der rechtssicheren Gestaltung von Eheverträgen – individuell abgestimmt auf Ihre Lebensrealität.

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  • Vermögensschutz:
    Schutz privater und unternehmerischer Vermögenswerte – durch gezielte Regelungen zu Zugewinn, Güterstand und Vermögensaufteilung.

  • Wirksamkeit und Sittenwidrigkeit:
    Prüfung bestehender Eheverträge auf rechtliche Wirksamkeit, AGB-rechtliche Angemessenheit und mögliche Sittenwidrigkeit.

  • Ausschluss des Unternehmens aus dem Zugewinnausgleich:
    Spezialisierte Beratung für Unternehmer, Selbstständige und Gesellschafter – zur Absicherung der Unternehmenssubstanz im Trennungsfall.

  • Rechtswahl bei internationalem Bezug:
    Gestaltung von Eheverträgen unter Einbeziehung ausländischen Rechts – unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Regelungen.

  • Immobilien und Ehe:
    Regelungen zur Aufteilung, Bewertung oder Absicherung von Immobilien – ob im Privat- oder Betriebsvermögen.

 

Familiengericht & Vertretung – Ihre Stimme im Verfahren

Wenn familiäre Konflikte vor Gericht landen, braucht es nicht nur rechtliches Know-how – sondern eine klare Strategie, Verhandlungsgeschick und ein sicheres Auftreten vor Gericht. Ich vertrete Ihre Interessen konsequent, lösungsorientiert und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

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  • Einstweilige Verfügung / Anordnung:
    Rasches Handeln bei akuten Konflikten – etwa bei Gewaltschutz, Umgang, Aufenthaltsbestimmung oder Herausgabe des Kindes.

  • Scheidungstermin:
    Umfassende Vorbereitung und persönliche Begleitung bei Ihrem Scheidungstermin – mit dem Ziel, Klarheit und Rechtsfrieden herzustellen.

  • Verfahrensbeistand („Anwalt des Kindes“):
    Beratung im Umgang mit dem Verfahrensbeistand – etwa bei Anhörungen oder im Rahmen des Umgangs- oder Sorgerechtsstreits.

  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt:
    Juristische Begleitung bei Gesprächen, Einschätzungen und Stellungnahmen des Jugendamts – insbesondere bei Kindeswohlprüfungen.

  • Beschwerde / Rechtsmittel:
    Einlegen und begründen von Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen – fundiert und fristgerecht.

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